Gebühren

Die Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wesentlich für die Bemessung der Vergütung ist dabei der Gegenstandswert. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Vergütungsverzeichnis.

Im Rahmen der außergerichtlichen Tätigkeit kann darüberhinaus die Vergütung frei ausgehandelt werden.
Im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung besteht die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe (sog. Armenrecht).

Denken Sie immer daran: „Ein Anwalt kostet weniger als keiner“